Schalltechnische Gutachten

Das schalltechnische Gutachten soll nicht nur eine nach vollziehbare fachliche Darstellung der vorhandenen oder zukünftigen Geräuschbelastungen beinhalten, sondern soll in Abstimmung mit dem Bauherrn, den Betroffenen sowie den Aufsichtsbehörden auch mögliche Lösungen aufzeigen.

Bei rechtzeitiger Beschäftigung mit den Belangen des Immissionsschutzes können Konflikte gelöst, Baugenehmigung erteilt oder Bauleitpläne genehmigt werden.

Leistungen

Die Erfassung oder Prognostizierung der Schallimmissionssituation und deren Darstellung in einem schalltechnischen Gutachten kann erforderlich sein

  • für Baugenehmigungen
  • für die Planung und Errichtung von Sportanlagen und Freizeitanlagen
  • im Rahmen der Bauleitplanung
  • bei der Planung von Straßen oder Schienenwegen
  • zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen bei bestehenden Verkehrswegen