Passiver Schallschutz

Entlang von Straßen und Schienenwegen ist es nicht immer möglich, alle Wohnhäuser vor unzulässigem Verkehrslärm z.B. durch eine Lärmschutzwand zu schützen.

Bei der wesentlichen Veränderung oder dem Neubau eines Verkehrsweges (Lärmvorsorge) bzw. im Rahmen einer Lärmsanierungsmaßnahme an bestehenden Straßen oder Bahnanlagen werden Verfahren zur Erstattung von Kosten für so genannte passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt.

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Wandlüftern.

um|welt. übernimmt alle Leistungen der Abwicklung

  • Kontaktaufnahme mit den Betroffenen
  • Bestandsaufnahme der schützenswerten Räume
  • Feststellung der vorhandenen Schalldämm-Maße der Außenbauteile
  • Berechnung des erforderlichen Schallschutzes
  • Vorbereitung eines Leistungsverzeichnisses für den Gebäudeeigentümer zur Einholung von Angeboten
  • Prüfung der Angebote
  • Erstellung der Kostenvereinbarung
  • Abnahme der Baumaßnahmen und
  • Prüfung der Schlussrechnung

Hilfsmittel

  • Datenverarbeitungsprogramme
  • Berechnungssoftware
  • Lasermesstechnik
  • Glasdickenmessgerät
  • Laptop
  • Digitalkamera