Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie sind seit Mitte 2007 für große Ballungsräume, für die am stärksten betroffenen Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege sowie für Großflughäfen Lärmkarten auszuarbeiten.
In diesen farbigen Lärmkarten soll jeder erkennen können, welcher Lärmbelastung sein Wohnhaus ausgesetzt ist.
Diese Informationen dienen natürlich auch den Städten und Gemeinden bei ihrer voraus-
schauenden Bauleitplanung, Stadtentwicklungsplanung oder Verkehrsplanung.
Im Folgejahr einer Lärmkartierung sind Lärmaktionspläne aufzustellen, die im Falle von Lärmproblemen Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation festlegen.


Leistungen
um|welt. verfügt mit dem Schallberechnungsprogramm SoundPLAN über das geeignete Instrumentarium zur Bearbeitung großer Projekte auf dem Gebiet der Lärmminderungsplanung, der Betroffenheitsanalyse, der Konfliktpläne und die Erstellung der strategischen Lärmkarten gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu bewältigen.